Ein klarer Bedarf nach geeigneten Schutzplätzen und professioneller Beratung für gewaltbetroffene Frauen und Kinder war auch in Liechtenstein gegeben. Am 1. Mai 1991 wurde die erste Frauennotwohnung in Liechtenstein eröffnet .
Der Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder, als Trägerschaft des Frauenhauses, wurde 1999 offiziell von der Regierung als privater Sozialhilfeträger anerkannt. Ein grosser Meilenstein war auch zwei Jahre später das neue Gewaltschutzrecht – das Recht zum Schutz vor Gewalt im privaten bzw. familiären Raum. Die Kernaussage dieses Gesetzes lautet, dass die Verantwortung für die Gewalt immer bei der Person liegt, die sie ausübt. Die von Gewalt Betroffenen haben Anspruch auf Schutz, Sicherheit und Unterstützung.
Vorstand: Belgin Amann, Margit Stoll, Judith Kaiser, Heike Esser